50J-removebg-3_5cm
Interesse am Angeln?
 
Geschichte
 
Ökosystem See
 
Gewässerordnung
 
Anschreiben DSGVO
 
Entnahmemaße
 
Schonzeiten
 
Mitgliedschaft
 
Pressespiegel
 
Downloads
 
Landschaftschutzgebiete
 
ANGELSPORTVEREIN 1972 e. V. DIETZENBACH
Mitglied im Verband Hessischer Fischer e.V.

 
Gewässerordnung, Fassung März 2024
 
Jeder Angler verhält sich am Fischwasser so, als sei das Gewässer
sein Eigentum, das er nach besten Kräften schont, hegt und vor aller
Minderung oder Beschädigung schützt. Er tritt denen entgegen, die die sich
anders betragen. Gewässer und Landschaft sollen nicht nur gegenwärtig,
sondern auch noch der heranwachsenden Generation Fangmöglichkeiten
und Erholung bieten.
 
1.Jedem aktiven Mitglied ist das Angeln im großen Vereinsgewässer
erlaubt, wenn es seinen gültigen Mitgliedsausweis des "DEUTSCHER
ANGELFISCHER-VERBAND e.V.“ und seinen gültigen Jahresfischereischein
vorweisen kann. Zudem muss sich das Mitglied vor Angelbeginn
ordnungsgemäß in die Fangliste eintragen. Die gültigen Papiere, sind
mitzuführen.
 
2.Erlaubt sind für aktive Mitglieder zwei Handangeln mit je einem
Vorfach. Der Angler, der mit Kunstköder angelt, darf jedoch nur eine Rute
benutzen. Es müssen einwandfreie Angelgeräte sowie Unterfangkescher,
Hakenlöser, Maßband und Messer benutzt werden. Das Angeln ist nur vom
Ufer aus außerhalb der Schutzzone erlaubt.
 
3.Die Verwendung des Setzkeschers ist grundsätzlich erlaubt, sofern
folgende Bestimmungen eingehalten werden: Eine Zwischenhälterung von
Fischen ist nur dann zulässig, wenn sie für die Entnahme aus dem
Gewässer bestimmt sind. In diesem Fall ist das Zurücksetzen der Tiere in
das Gewässer nicht gestattet. Für die Verwendung des Setzkeschers gelten
ferner folgende Voraussetzungen: Er muss mindestens 3.50 m lang sein
und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50m aufweisen. Der
Setzkescher ist durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das
Zusammenfallen zu sichern. Er ist möglichst parallel zur
Gewässeroberfläche auszulegen.
 
4.Das Angeln auf Friedfische mit Zwilling oder Drilling sowie die
Anwendung von Blut als Köder ist nicht erlaubt. Die Verwendung lebender
Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten.
 
5.Raubfischangeln: Grundsätzlich ist beim Angeln mit Köderfisch /
Fischfetzen und Kunstköder ein Stahlvorfach zu benutzen. Ausgenommen
hiervon sind das Fliegenfischen sowie Köderfische / Fischfetzen bis 10cm
am Einzelhaken.
Innerhalb der Schonzeit des Hechtes (01.02.-15.04) ist der Einsatz von
Kunstködern auf Raubfisch erlaubt, soweit diese nur über einen Einzelhaken
verfügen und nicht länger als 5cm sind.
 
6.Sperrzeiten sind im Schaukasten am Teich bekannt gegeben. Jeder
muss sich beim Eintragen vor dem Angeln informieren und diese befolgen.
 
7.Die
nachfolgenden Schonzeiten und Entnahmemaße sind unbedingt
einzuhalten:

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   Forellen und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. Es ist verboten, Bitterlinge,
    Karauschen und alle Arten von Muscheln zu entnehmen.

 
8.Erlaubt
ist pro Tag das Mitnehmen von zwei massigen Edelfischen,
wie Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie oder Zander. Wer zwei massige
Edelfische entnommen hat, darf an diesem Tag an unserem Gewässer nicht
mehr weiterangeln. Pro Monat dürfen nur vier Raubfische (Hecht oder
Zander) gefangen werden. Es gilt der Kalendermonat vom 1. bis zum 30. /
31. Diejenigen aktiven Mitglieder, die von Montag bis Freitag nicht angeln
konnten, sind berechtigt am Samstag und Sonntag jeweils 4 Forellen zu
fangen. Jeder andere gefangene Edelfisch mindert die Anzahl der zu
fangenden Forellen. Alle untermassigen oder der Schonzeit oder dem
Fangverbot unterliegenden Fische und Muscheln sind sorgfältig vom
Fanggerät zu lösen und sofort schonend zurückzusetzen. Weißfische und
Barsche dürfen unbegrenzt für den eigenen Bedarf entnommen werden.
Fische, die dem Wasser entnommen werden, müssen beim Verlassen des
Gewässers ordnungsgemäß nach Art, Stückzahl, Größe und Gewicht in die
Fangliste eingetragen werden. Kann kein Fang eingetragen werden, so sind
die Spalten der Fangliste zu streichen. Das Verkaufen der gefangenen
Fische ist verboten.
 
9.Am Vereinsgewässer ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Die
Angelplätze sind beim Verlassen von jedem vorhandenen Abfall zu säubern.
Beim Blinkern ist besondere Rücksicht auf andere Angler zu nehmen.
 
10.Es
ist nicht gestattet, die Angeln ohne Aufsicht im Wasser zu lassen.
Eine Aufsicht ist nicht gewährleistet, wenn der Angler sich einer anderen
Tätigkeit widmet. Während der Arbeitsdienste, der Mitgliederversammlung
und angekündigten Vereinsveranstaltungen (mit Ausnahme von
Angelveranstaltungen am eigenen Gewässer) ist Angelsperre.
 
11.Das Betreten der Teichanlage des ASV Dietzenbach und die Ausübung
des Angelns erfolgen auf eigene Gefahr. Der Zugang zum Angelplatz ist nur
an der dafür angelegten Stelle erlaubt. Das Betreten oder Befahren fremder
Grundstücke ist verboten.
 
12.Im Winter ist das Betreten der Eisfläche auch für Mitglieder mit
Ausnahme von Arbeitseinsätzen verboten.
 
13.Jedes
Vereinsmitglied des ASV Dietzenbach ist berechtigt, die Angler
in ruhiger und anständiger Form zu kontrollieren. Jeder Angler ist
verpflichtet, seine Unterlagen nach "Absatz 1", seinen Fang und seine
Angelgeräte auf Verlangen vorzuzeigen.

 
Der Vorstand
neue_ordnung_vergroessert
>> Gewässerordnung
Steg_Angelteich_Winter
Logo_ASV_Dietzenbach_Angelverein_Angelsportverein_Angeln_Freizeit